Beratung

wir führen Sie sicher durch den Pflegealltag

Wenn plötzlich alles kompliziert wird

Pflegebedürftig – und jetzt? Wir unterstützen Sie bei Pflegegrad, Anträgen, Widerspruch, Leistungen der Pflegekasse und allen organisatorischen Fragen.

Pflegebedürftigkeit kommt oft unerwartet – und mit ihr viele offene Fragen. Unser Beratungsteam begleitet Sie Schritt für Schritt: von der ersten Orientierung über den Pflegegrad-Antrag bis hin zur Widerspruchsunterstützung.
Wir erklären verständlich, helfen beim Ausfüllen und sprechen mit Ihnen auf Augenhöhe – ohne Amtsdeutsch.

Was wir für Sie tun

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegegeld wird nur weitergezahlt, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen stattfinden.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, dokumentieren alles für die Pflegekasse und geben praktische Tipps für den Pflegealltag.

Hilfe beim Pflegegrad-Antrag

Wir erklären:

  • wie Sie den Antrag richtig stellen

  • was beim Besuch des MDK (Medizinischer Dienst) passiert

  • welche Unterlagen wichtig sind

  • wie Sie sich optimal vorbereiten

Begleitung bei Widersprüchen

Wurde der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft?
Wir erklären Ihnen den Bescheid verständlich und unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte sicher zu gehen.

Beratung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung

  • Pflegegeld & Pflegesachleistungen

  • Kombinationsleistungen

  • Kurzzeit- & Verhinderungspflege

  • Tagespflege

  • Entlastungsbetrag

  • Pflegehilfsmittel

Informationen

Pflegegrade

Die Pflegeversicherung kennt 5 Pflegegrade. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – nicht die Diagnose.

Bewertet wird u. a.:

BENDEL - Pflegedienst
Informationen

Gesetzliche Grundlagen

In der Pflege gelten verschiedene gesetzliche Regeln, die festlegen, welche Leistungen Sie bekommen können und wie diese bezahlt werden. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte einfach und verständlich:

SGB XI – Pflegeversicherung

Regelt Leistungen rund um die häusliche Pflege und Betreuung. Dazu gehören Pflegegeld, Sachleistungen durch Pflegedienste, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen sowie Pflegehilfsmittel. Relevant, sobald Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

SGB V – Krankenversicherung

Betrifft medizinisch notwendige Leistungen, die ärztlich verordnet werden. Dazu zählen Behandlungspflege, häusliche Krankenpflege, Physiotherapie, podologische Behandlungen sowie Krankenfahrten. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.

SGB XII – Sozialhilfe

Greift, wenn Leistungen aus der Pflege- oder Krankenversicherung nicht ausreichen oder kein eigener Anspruch besteht. Ermöglicht ergänzende Unterstützung bei Pflege, Betreuung oder medizinischer Versorgung – abhängig von der persönlichen Lebenssituation.

Wir erklären Ihnen diese Grundlagen in Ruhe, übersetzen das „Amtsdeutsch“ und zeigen, welche Leistungen für Ihre persönliche Situation wichtig sind, damit Sie nichts übersehen.

Beratung

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Sie haben Fragen zu Pflegegrad, Anträgen oder Leistungen? Wir sind für Sie da – unkompliziert, verständlich und persönlich.

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